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Anlagennachweis, Vermögensbewertung, Gebührenkalkulation

Gemäß HGB, KAG und EigenbetriebsVO sind die Betreiber von kommunalen Abwassernetzen verpflichtet, einen Anlagennachweiß als Grundlage einer rechtssicheren Abwassergebührenkalkulation zu führen. Basis dieses Anlagennachweises ist die Vermögensbewertung. In Abhängigkeit der Motivation (z.B. Gebührenkalkulation, Anlagennachweis, Bilanz) sind jedoch unterschiedliche Ansätze zur Wertermittlung möglich und gesetzliche Anforderungen zu beachten.

Nach einer profunden Bewertung Ihres Abwassernetzes unter Beachtung technischer und gesetzlicher Rahmenbedingungen sowie Ihrer Motivation und Ziele entwickeln wir in enger Zusammenarbeit mit Ihnen eine rechtssichere Grundlage. Eine nach Wirtschaftsgütern gegliederte Anlagenbuchhaltung macht Ihnen außerdem die Verwaltung und Fortschreibung des Vermögens und die Verbindung technischer und kaufmännischer Gesichtspunkte leichter.

Wir können Sie dabei effektiv bei der Bewertung Ihrer Anlagenvermögen unterstützen und bieten Ihnen die erforderliche hohe Kompetenz.